GFS
In den Klassenstufen 7 bis 10 muss jeder Schüler nach der Verordnung über die Notenbildung in jedem Schuljahr eine gleichwertige Feststellung der Schülerleistung (GFS) erbringen. In den Jahrgangsstufen 11/12 sind insgesamt drei GFS anzufertigen. Darüber hinaus haben die Schüler keinen Anspruch auf eine weitere GFS.
Die Schüler dürfen das Fach, in dem sie die GFS halten, selbst wählen.
Die Fachlehrer legen Thema fest. Dabei achten die Fachlehrer darauf, dass die Schüler durch den Umfang des Themas nicht überfordert werden.
Eine GFS und eine Klassenarbeit sollen nicht am gleichen Tag stattfinden.
Der für eine GFS vereinbarte Abgabetermin ist unbedingt einzuhalten. Andernfalls kann die GFS mit der Note “ungenügend” bewertet werden.
Der Schüler erhält vom Lehrer eine schriftliche oder mündliche Begründung der Note. Die Note zählt wie eine weitere Klassenarbeit.