Fernunterricht im Januar 2021
Liebe Schulgemeinschaft,
das Jahr 2021 bietet wie sein Vorgänger einige Überraschungen. Nach einem verfrühten Ferienbeginn sehen wir uns nun mit Verzögerung wieder. Ich hoffe dennoch, dass Sie und ihr schöne Feiertage erleben konnten/ konntet und wünsche jedem einzelnen ein glückendes neues Jahr. Wie wir sehen, wird auch 2021 nicht alles wie geplant verlaufen, machen wir es wie uns die SMV in ihren Weihnachtsgrüßen geraten hat: Packen wir das neue Jahr am Griff der Zuversicht! Lasst uns wieder Abstand und zusammenhalten und das Beste aus den Gegebenheiten machen.
Vorerst Fernunterricht – keine Präsenz
Das Kultusministerium schreibt gestern: „An den öffentlichen Schulen […] werden in der kommenden Woche ab dem 11. Januar weder Präsenzunterricht noch andere schulische Veranstaltungen stattfinden. […] Welche Auswirkungen der Lockdown auf das Pandemiegeschehen hat, wissen wir leider erst mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung. Deshalb wollen wir in der kommenden Woche auf der Grundlage der dann verfügbaren Daten mit der Zielsetzung prüfen, dass die Grundschulen ab 18. Januar geöffnet werden.“ Für die Kursstufe soll „ab 18. Januar abhängig von den dann zur Verfügung stehenden Daten Präsenzunterricht vorgesehen werden“.
Dies bedeutet für uns, dass wir vorerst für alle Klassenstufen Fernunterricht anbieten. Über Änderungen im Schulbetrieb informieren wir wieder umgehend. Zum Fernunterricht haben wir im Dezember unsere Qualitätsstandards und Hinweise überarbeitet und in einem Dokument zusammengefasst. Einige Punkte möchte ich an dieser Stelle kurz ansprechen:
Solange wir uns nicht persönlich im Schulhaus begegnen können, ist IServ unser Unterrichtsort, Treffpunkt und Kommunikationskanal. Alle Schüler*innen schauen regelmäßig, idealerweise täglich in IServ. In den nächsten Tagen informieren die Fachlehrer*innen über den geplanten Ablauf des Fernunterrichts. Distanzlernen zeichnet sich durch eine Vielzahl verschiedener Arbeitsformen, Materialien und Methoden aus, über deren Einsatz die Lehrkräfte wie auch im Präsenzunterricht nach didaktischer Abwägung entscheiden. Videokonferenzen sind zweifelsohne ein guter Baustein des Fernunterrichts. Findet Videounterricht statt, dürfen ausschließlich die Schüler*innen der entsprechenden Lerngruppe und ihre Lehrkraft daran teilnehmen. Jede Form von Mitschnitt/ Aufnahme ist unzulässig.
Auch im Fernunterricht besteht Schul- und Präsenzpflicht und alle erbrachten Leistungen können zur Notenbildung herangezogen werden.
Ich bitte alle, sich an diesen Vorgaben zu orientieren, damit sich alle Beteiligten wohl und sicher fühlen und der Unterricht schließlich auch gewinnbringend ist.
Leihgeräte
Da Fernunterricht auf digitalem Austausch beruht und wir nicht möchten, dass Schüler*innen aufgrund fehlender technischer Ausstattung den Anschluss verlieren, hatten wir bereits im letzten Frühjahr Leihgeräte zur Verfügung gestellt. Besteht weiterer Bedarf, so können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.
Schriftliche Leistungsfeststellungen in Präsenz möglich
Die für die Kursstufe geplanten Klausuren werden nach neuerlicher Mitteilung durch das Regierungspräsidium alle um eine Woche nach hinten verschoben. Die Schüler*innen der J1 werden gesondert durch die Oberstufenberatung informiert. Hierzu stehen ausreichend große Räume zur Verfügung; liebe Schüler*innen, achtet an diesen Terminen bitte besonders darauf die Abstände einzuhalten und Masken zu tragen.
Klassenarbeiten der Klassenstufen 5-11 finden grundsätzlich nicht statt. Die Fachlehrer*innen informieren ihre Klassen gegebenenfalls individuell über Ausnahmen.
Notbetreuung für die Klassenstufen 5 bis 7
Für die Schüler*innen der Klassen 5 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder eine Notbetreuung eingerichtet.
Die Schließung der Schulen, „mit der die Anzahl der Kontakte reduziert werden soll, kann nur dann wirksam werden, wenn die Notbetreuung ausschließlich dann in Anspruch genommen wird, wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann. […] Voraussetzung [für die Inanspruchnahme] ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.“
Gehören Sie zum anspruchsberechtigten Personenkreis, melden Sie sich bitte bis spätestens Montag 8:00 Uhr per E-Mail im Sekretariat an: sekretariat@rgg-hausach.de. Teilen Sie uns bitte mit, an welchen Tagen Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen. Die Betreuungszeit ist an Schultagen von 7:40 Uhr bis 12:40 Uhr. Bitte hinterlassen Sie uns auch eine Telefonnummer, unter der Sie für Rückfragen erreichbar sind.
Keine außerunterrichtlichen Veranstaltungen bis Ende April
Vor dem Hintergrund des aktuellen Pandemiegeschehens hat das Kultusministerium den Zeitraum, in dem keine außerunterrichtlichen Veranstaltungen vorzusehen sind, bis 30. April 2021 verlängert.
Auch wenn wir das neue Jahr mit Herausforderungen beginnen, so können wir uns als Schulgemeinschaft dafür jedoch gut gerüstet und vorbereitet sehen.
Nun wünsche ich uns allen weiterhin ein gutes und erfolgreiches Schuljahr und verbleibe
mit den besten Grüßen
Mathias Meier-Gerwig
– Schulleiter –