Verfassung von Robertanien
Anmerkungen
- In dieser Verfassung wird eine männliche Formulierung verwendet. Diese Formulierung schließt ausdrücklich alle Geschlechter ein.
- Das in der Verfassung genannte Organisationsteam besteht aus dem Seminarkurs und der Schule-als-Staat-AG.
Präambel
Diese Verfassung wurde im Bewusstsein der Verantwortung für Menschen und Gesellschaft formuliert. Sie hat die Aufgabe, der Gerechtigkeit zu dienen und Freiheit und Frieden für alle zu wahren und zu sichern. Daher ist diese Verfassung für seine königliche Majestät, alle Bürger Robertaniens sowie alle Staatsbesucher bindend.
Artikel 1 Grundrechte
- Jeder hat das uneingeschränkte Recht auf Menschenwürde, Menschenrechte, physische sowie psychische Unversehrtheit und freie Persönlichkeitsentfaltung.
- Alle Bürger des Staates sind zu jeder Zeit und überall gleichberechtigt und gleichverpflichtet, unabhängig davon, ob sie sich in Geschlecht, Religion, Beruf, Alter oder Anderem unterscheiden.
- Jeder Bürger ist frei. Es herrscht Religions-, Gewissens-, Meinungs- und Berufsfreiheit. Jedem Bürger steht es frei eine Vereinigung zu gründen oder einer solchen beizutreten. Es herrscht Versammlungsfreiheit.
- Verfassungswidrige Aussagen und Tätigkeiten sind verboten. In der Vorbereitungsphase entscheidet darüber das Organisationsteam mit einfacher Mehrheit. Nach Wahl der Richter entscheidet darüber das Gericht mit einfacher Mehrheit.
- Jeder Bürger hat ein aktives und passives Wahlrecht. Wahlen sind allgemein, frei, geheim, direkt und gleich.
- Das Eigentum der Bürger ist geschützt.
- Missbrauch von Grundrechten kann zu Einschränkung, Beobachtung und im Extremfall Verwirkung des Artikels 1 (5) führen. In der Vorbereitungsphase entscheidet darüber das Organisationsteam mit einfacher Mehrheit. Nach Wahl der Richter entscheidet darüber das Gericht mit einfacher Mehrheit.
- Jeder hat das Recht eine Petition einzuleiten oder an einer solchen teilzunehmen. Ab einer Anzahl von 20 Unterschriften, muss sich das Parlament damit befassen.
- Die Verfassung kann nur gemeinsam von Parlament und Organisationsteam mit jeweils einer 2/3-Mehrheit geändert werden.
- Der Staat darf von Nichtbürgern nur mit gültigem Visum betreten werden.
- Jeder hat das Recht in einer sauberen und intakten Umwelt zu leben.
- Während des Bestehens des Staates, herrscht täglich fünf Stunden Anwesenheitspflicht.
Artikel 2 Staat
- Der Staatsname lautet Robertanien.
- Die Bürger von Robertanien sind die Lehrer und Schüler des Robert-Gerwig-Gymnasiums.
- Robertanien ist ein demokratischer und sozialer Staat.
- Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Sie wird vom Volk in Wahlen durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Artikel 3 König
- Der König ist das Staatsoberhaupt.
- Der König nimmt ausschließlich repräsentative Funktionen wahr und vertritt den Staat nach außen.
- Der König darf weder der Regierung noch dem Parlament angehören und darf kein anderes besoldetes Amt übernehmen.
- Der König ist zu politischer Neutralität verpflichtet.
- Der König wird vom Organisationsteam bestimmt.
Artikel 4 Parteien
- Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.
- Ihre innere Grundordnung und ihre politische Zielsetzung müssen demokratischen Grundsätzen entsprechen.
- Eine Partei muss aus mindestens fünf Mitgliedern bestehen.
- Jede Partei muss ein öffentlich zugängliches Parteiprogramm vorweisen.
- Verfassungswidrige Parteien sind verboten.
- Über die Verfassungswidrigkeit entscheidet das Gericht und vor dessen Wahl das Organisationsteam mit einfacher Mehrheit.
Artikel 5 Parlament
- Das Parlament ist die Vertretung des Volkes.
- Es hat die Aufgabe, Gesetze zu beschließen (zum Beispiel Steuergesetze) und die Regierung zu kontrollieren.
- Das Parlament wird von den Bürgern in einer Verhältniswahl gewählt.
- Das Parlament umfasst 20 Sitze.
- Alle Parlamentssitzungen sind für die Öffentlichkeit zugänglich.
- Jedes Parlamentsmitglied ist bei den Sitzungen zur Anwesenheit verpflichtet. In Krankheits- und Notfällen kann diese Pflicht entfallen.
- Es gilt eine Prozenthürde, welche vom Organisationsteam festgelegt wird. Diese wird vor den Wahlen bekanntgegeben.
- Der Parlamentspräsident wird vom Parlament in dessen ersten Sitzung mit einfacher Mehrheit gewählt. Er leitet neutral die Sitzungen des Parlaments.
- Das Amt des Schriftführers wird vom Parlament mit einfacher Mehrheit vergeben und kann auch von Parteilosen begleitet werden.
Artikel 6 Regierung
- Die Regierung ist die Leitung des Staates. Sie besteht aus Kanzler und Ministern. Diese dürfen keine weitere bezahlte Tätigkeit ausüben.
- Der Kanzler ist der Regierungschef.
- Ein Kanzler wird baldmöglichst nach den Parlamentswahlen vom Parlament mit absoluter Mehrheit gewählt und vom König ernannt. Erhält eine Partei bei den Parlamentswahlen mehr als 50% der Mandate, kann sie die Regierung allein bestimmen, andernfalls müssen sich mehrere Parteien zu einer Koalition zusammenschließen.
- Die Minister werden vom Kanzler bestimmt und vom König ernannt. Es gibt folgende Ministerien: Das Ministerium des Inneren, der Finanzen, für Arbeit, für Wirtschaft und für Kultur.
- Bei einem Misstrauensantrag gegen den Kanzler oder einzelne Regierungsmitglieder, muss dieser vor dem Parlament eingereicht werden und mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen werden. Im Falle eines Misstrauensantrags muss bereits ein Nachfolger mit einer absoluten Mehrheit im Parlament gewählt werden.
- Jeder Minister ernennt einen Lehrer als Staatssekretär zur Beratung.
- Dem Kanzler wird ein Mitglied des Organisationsteams zur Beratung zugeteilt.
Artikel 7 Gesetzgebung
- Ein Gesetzentwurf kann von der Regierung, von fünf Prozent der Mitglieder des Parlaments oder vom Organisationsteam in Absprache mit den jeweiligen Ministerien eingebracht werden. Das Parlament berät darüber und kann den Gesetzentwurf mit einfacher Mehrheit verabschieden.
- Gesetze können nur dann verabschiedet werden, wenn mehr als 50% der Abgeordneten bei der Abstimmung anwesend sind.
- Das Gesetz wird vom König unterzeichnet und veröffentlicht.
Artikel 8 Rechtsprechung
- Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut und wird vom Gericht, auf Grundlage der Gesetzgebung, ausgeübt.
- Das Gericht setzt sich aus fünf Richtern zusammen. Die Gruppen der Unter-, Mittel- und Oberstufe, der Lehrer sowie des Organisationsteams stellen jeweils einen Richter.
- Jeder Staatsbürger hat die Möglichkeit sich als Richter zu bewerben. Das Parlament wählt die Kandidaten in fünf verschiedenen Wahlgängen und bestätigt die Richter mit einfacher Mehrheit.
- Das Richteramt wird hauptberuflich ausgeübt und wie die Tätigkeit anderer Beamter staatlich vergütet. Die Richter dürfen kein weiteres bezahltes Amt ausüben.
- Im Falle eines Dienstvergehens beziehungsweise der Verurteilung wegen einer Straftat müssen die betroffenen Richter mit sofortiger Wirkung entlassen und die Ämter neu gewählt werden.
- Jeder Bürger hat das Recht sich jederzeit an das Gericht zu wenden.
Artikel 9 Beamte
- Beamte werden durch den Staat entsprechend der Bedeutung ihrer Tätigkeit vergütet. Über die Höhe dieses Gehalts entscheidet das Parlament.
- Sie stehen im Dienst des Staates und sind diesem in ihrer Tätigkeit verpflichtet.
- Beamte können nur aus triftigem Grund entlassen werden.
- Zum Dienstantritt leisten Beamte vor dem König einen Eid auf die Verfassung.
Artikel 10 Währung
- Die Währung heißt Robertaler.
- Die Staatswährung ist das einzig gültige Zahlungsmittel.
- Das Fälschen des Geldes sowie die wissentliche Verwendung des Falschgeldes ist verboten.
Artikel 11 Wirtschaft
- In diesem Staat herrscht Arbeitspflicht. Über deren Dauer entscheidet das Parlament.
- Das Parlament legt die Höhe der Steuern fest.
- Das Parlament entscheidet über die Höhe des Mindestlohns.
- Bei Arbeitslosigkeit ist man verpflichtet sich innerhalb einer Stunde bei der zuständigen Stelle zu melden.
- Unternehmen sind verpflichtet, Kündigungen innerhalb von einer Stunde bei der zuständigen Stelle zu melden.
- Kündigungen sind nur mit triftigem Grund gestattet.
- Es besteht eine Kündigungsfrist von zwei Stunden.
- Der Staat wird sich bemühen, pro Unternehmen Verluste zu 50% auszugleichen. Der Maximalbetrag, der pro Unternehmen ausgezahlt werden kann, liegt bei etwa 100€.
- Gewinne werden zu 50% in Euro ausgezahlt. Pro Unternehmer werden maximal 100€ ausgezahlt. Dies gilt nur für Unternehmer, nicht für Arbeitnehmer und Beamte.
- Robertanien strebt einen ausgeglichenen Haushalt an.
Artikel 12 Unternehmen
- Jedes Unternehmen, das sich in einer wirtschaftlichen Notlage befindet und von der Zahlungsunfähigkeit bedroht ist, hat das Recht, einen Antrag auf einen „Potentialkredit“ zu stellen. Der Antrag ist vor den Projekttagen beim Organisationsteam und während der Projekttage beim Arbeitsministerium zu stellen.
- Über die Bewilligung des „Potentialkredits“ entscheidet während der Projekttage das Arbeitsministerium oder vorab das Organisationsteam.
- Jedes Unternehmen, das zahlungsunfähig ist, muss unverzüglich beim Finanzministerium Insolvenz anzumelden.
- Zur Förderung der Vielfalt der Wirtschaft Robertaniens bestimmt das Organisationsteam einen festen Anteil zur Verteilung der Branchen.
- Jeder Unternehmer in der Gastronomie ist verpflichtet, vor Eröffnung seines Unternehmens an einer Hygieneschulung teilzunehmen.
- Alle Unternehmen sind verpflichtet, die allgemeinen Hygienevorschriften einzuhalten.
Artikel 13 Notstandsgesetz
- Im Falle eines Notstandes, darf das Organisationsteam mit einfacher Mehrheit den Notstand ausrufen.
- In diesem Falle trifft das Organisationsteam alle wesentlichen Entscheidungen.
Artikel 14
Im Weiteren gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und die Schulordnung des RGG-Hausach.
Die Verfassung von Robertanien finden Sie hier zum Download als PDF.